Das klassische Marchigianische Landhaus

 

 

Klassisches Landhaus das durch seine Schlichtheit besticht
 

Das typische Landhaus der Gegend verfügt über 2 Etagen, wobei im Erdgeschoss früher meist auf der kompletten Etage oder teilweise der Stall untergebracht gewesen ist.

Hier ist bei der Restaurierung und der Umwandlung in Wohnraum das Haus von unten gegen aufsteigende Feuchtigkeit zu isolieren. Desweiteren befinden sich meist im unteren Bereich von 1m bis 1.5m Salpetersalze im Mauerwerk. Diese können durch die Verwedung von Sanierputzen auf Biokalkbasis eingedämmt werden.

Die Häuser haben meist eine Sichtfassade aus handgemachten Ziegeln (Mattone) und 2 Dekorfriese. Wobei gilt je älter das Haus und je näher Richtung Berge desto mehr Steine können sich auch sichtbar im Mauerwerk befinden.

Zwischen den Etagen ein doppelreihiges Dekorfries, den Marcapiano und unter dem Dach eine mehrreihiges Fries das mehr oder weniger aufwendig gestaltet ist. Dies kann unter Verwendung von rundgeschliffenen Ziegel oder diagonal gestellt Ziegel geschehen.

Ein weiteres Gestaltungselement das man bei vielen Häusern vorfindet sind die sogenannten Piccionaie, die sind öffnungen im Mauerwerk in denen früher Tauben zum Verzehr gehalten wurden.

Durch die Unterteilung in Stall im EG und Wohnraum im OG haben die meisten Landäuser eine Aussentreppe. Im Rahmen der Restaurierung schafft man bei Bedarf eine zusätzliche Innentreppe oder eliminiert im Rahmen eines Wiederausbaues manchmal auch die Aussentreppe.

Die klassische Dachform ist das Satteldach mit einer Eindeckung durch "Mönch und Nonne" Ziegel, im italienischen Coppi genannt. 

Zwischendecken und Dach waren meist mit Balken unterschiedlicher Holzarten (auch Akazie und Pappel), Lattung und Ziegelplatten aufgebaut. 

Da durch Feuchtigkeit, undichte Dächer und Holzwürmer die Decken meist nicht mehr tragfähig sind tauschen wir unter wiederverwendung der alten Zieglplatten (Pianelle) aus. Als Holzarten bieten sich hier Eiche, Kastanie oder Fichte an.

Die bestehende Fensteröffnungen waren auf eine Einfachverglasung ausgelegt. Die Öffnungsgrösse und Anzahl kann bei nahezu allen Häusern auf die zeitgemäßen Anforderungen an Beleuchtung angepasst werden. Zur Verdunkelung gibt es entweder aussenliegende Fensterläden oder innenliegende Verdunklungsklappen.

Nicht genehmigungsfähig sind Balkone, sehr wohl jedoch Terrassen, Loggias und ähnliche konstruktionen bei denen ein Balkon auf 2 Säulen unten aufliegt. Auch ist ein teilweises oder ganzes Ersetzen der Sichtfassade gegen Putz in den meisten Fällen zulässig unter Berücksichtigung eine Gebäudefarbe die ins Landschaftsbild passt.

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